| Wenn neben einer Fügung mit einem Partizip als zweitem Bestandteil auch eine Form im Infinitiv besteht, wird die Fügung geschrieben. |
| bisher | neu |
| aufsehenerregend | Aufsehen erregend (wie: Aufsehen erregen) |
| zeitraubend | Zeit raubend (wie: Zeit rauben) |
| naheliegend | nahe liegend (wie: nahe liegen) |
| wildlebend | wild lebend (wie: wild leben) |
| alleinstehend | allein stehend (wie: allein stehen) |
| andersdenkend | anders denkend (wie: anders denken) |
| obenstehend | oben stehend (wie: oben stehen) |
| Weiterhin zusammengeschrieben werden Fügungen, deren Infinitivform nur erweitert vorkommt: schmerzstillend, weil: die Schmerzen stillen; federführend, weil: die Feder führen; schweisstriefend, weil: vor Schweiss triefen; fremdbestimmt, weil: durch das Fremde bestimmt sein; angsterfüllt, weil: von Angst erfüllt sein; meterhoch, weil: einen oder mehrere Meter hoch sein. |
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Der Inhalt dieser Seite stammt aus dem Leitfaden zur Neuregelung der
deutschen Rechtschreibung. Herausgeberin: Schweizerische Bundeskanzlei, Bern 1998 Vertrieb: EDMZ, 3000 Bern, Fax 031 992 00 23, Bestell-Nr. 104.627 d |
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